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Sind heimische Vereine durch die Pfingstunwetter betroffen?

Das Präsidium des Landessportbundes NRW will den von Schäden nach dem Unwetter an Pfingsten betroffenen Sportvereinen mit der Einrichtung eines Sonderfonds helfen, aus dem entsprechende Zuschüsse gezahlt werden können.

Voraussetzung hierfür ist eine Bestandsaufnahme der Schäden. Außerdem ist es wichtig, eventuelle Ansprüche an den von der Landesregierung aufgelegten Hilfsfonds zu wahren.

 

Deshalb bittet das Präsidium des LSB NRW die betroffenen Vereine um folgendes:

  1. Umgehende Schadensmeldung an die zuständige Kommune
  2. Schadensmeldung an den LSB NRW über den WHV

Die Schadensmeldungen der Vereine werden über den WHV an den LSB NRW weitergeleitet.
Diese Schadensmeldungen müssen bis spätestens zum 10.09.14 bei der Geschäftsstelle des WHV vorliegen und folgende Unterlagen enthalten: Kurze Beschreibung des Schadens (ggf. Foto), Summe des Schadens (Kostenvoranschläge oder Rechnungen), Bescheinigung über Versicherungsleistungen.

Das Präsidium des LSB NRW wird in seiner Sitzung am 23.10.14 abschließend über eine unbürokratische Unterstützung der Vereine entscheiden.